Teilnahmebedingungen

DIAGEO „Celebrate Your Summer “-Kampagne 2025

  • 1 Veranstalter der Aktion „Celebrate Your Summer 2025“ ist die DIAGEO Germany GmbH, Reeperbahn 1, 20359 Hamburg (nachfolgend „DIAGEO“ oder „Veranstalter“ genannt). Für die technische und organisatorische Abwicklung der Aktion bedient sich der Veranstalter der TLC Marketing, Promotion und Incentive GmbH („TLC“). Bei Fragen zu dieser Aktion wenden Sie sich bitte an celebrate-your-summer@tlcrewards.com.

    Mit der Teilnahme an der Aktion und der Aktivierung der entsprechenden Checkbox erklären sich die Teilnehmer mit den nachfolgenden Teilnahmebedingungen einverstanden.

    Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird im Folgenden auf die Verwendung geschlechtergerechter Sprachformen verzichtet; sämtliche Personenbezeichnungen gelten stets für alle Personen, unabhängig von ihrem Geschlecht.
  • 2Teilnahmeberechtigt an dieser Aktion sind ausschließlich volljährige, unbeschränkt geschäftsfähige natürliche Personen („Teilnehmer“), die als Verbraucher im Sinne des § 13 BGB während des Aktionszeitraums ein (1) DIAGEO-Aktionsprodukt bei einem teilnehmenden Händler in Deutschland erworben haben.
  • 3Mitarbeiter der TLC Marketing, Promotion und Incentive GmbH sowie Mitarbeiter der DIAGEO Germany GmbH sind von der Teilnahme ausgeschlossen. Eine Teilnahme über Teilnahme- oder Gewinnspielregistrierungsdienste ist ebenfalls ausgeschlossen. Die Teilnahmeberechtigung richtet sich nach den Angaben des Teilnehmers auf der Aktionswebsite www.celebrate-your-summer.de.
  • Teilnehmende Aktionsprodukte dieser Kampagne sind:

    • • Gordons Original
    • • Smirnoff Original Red
    • • Captain Morgan Spice Gold
    • • Smirnoff Ice Dosen (4er-Pack)
  • 4 Teilnahmeberechtigt sind Verbraucher, die zwischen dem 2. Mai 2025 um 0:01 Uhr und dem 31. August 2025 um 23:59 Uhr („Aktionszeitraum“) eines der oben aufgeführten Aktionsprodukte erwerben. Für die Teilnahme an der Aktion sind eine Internetverbindung und eine gültige E-Mail-Adresse erforderlich.
  • 5 Das Prämienangebot besteht aus einem Mix aus Gratis-, 2-für-1-, Rabatt- und Preisnachlass-Angeboten für Outdoor-Abenteuer, Slow-Life-Erlebnisse und Hotelbuchungen. Verifizierte Teilnehmer können ihr Wunscherlebnis über die TLC-Vorteilsplattform www.rewards-celebrate-your-summer.com frei auswählen und bis einschließlich 31.10.2025 beim ausgewählten Anbieter (nachfolgend „Erlebnispartner“ genannt) einlösen. Jeder Erlebnispartner hat seine eigenen Teilnahmebedingungen, die zu beachten sind.
  • Teilnahme:

    Jedes Aktionsprodukt ist mit einem individuellen Gewinncode versehen, den der Verbraucher nach dem Kauf auf der Aktionswebsite www.celebrate-your-summer.de eingeben muss, um sich für die Teilnahme zu qualifizieren.

    Verbraucher müssen wie folgt vorgehen:

    Der Verbraucher kauft während des Aktionszeitraums eines der oben genannten Aktionsprodukte bei einem teilnehmenden Händler in Deutschland.

    Der Verbraucher registriert sich auf der Aktionswebsite www.celebrate-your-summer.de zwischen 02.05.2025, 09:00 Uhr und spätestens 30.09.2025, 23:59 Uhr („ Registrierungszeitraum“). Vor dem Aufruf der Aktionswebsite müssen die Teilnehmer ihre Volljährigkeit durch Eingabe ihres Geburtsdatums in das dafür vorgesehene Formular bestätigen, das beim Aufruf der Website-URL angezeigt wird. Nach Bestätigung kann die Registrierung erfolgen.

    Bei der Registrierung müssen die Teilnehmer folgende (personenbezogenen) Daten angeben:

    • • Individueller Gewinncode, der sich auf der Rückseite des Flaschenhals-Etiketts des Aktionsprodukts befindet*
    • • Gültige E-Mail-Adresse*
    • • Zustimmung zu den Teilnahmebedingungen der Aktion*

    *Pflichtfeld

    Für einen korrekten Abschluss der Registrierung ist das vollständige und korrekte Ausfüllen der auf der Einlöseseite entsprechend gekennzeichneten Pflichtfelder erforderlich.

    1. Kunden, die ein Aktionsprodukt gekauft haben, bei dem der einmalige Gewinncode fehlt, können sich an den TLC-Kundenservice unter celebrate-your-summer@tlcrewards.com wenden und als Kaufnachweis ihren Kaufbeleg vorlegen, aus dem eindeutig hervorgeht, dass sie innerhalb des Aktionszeitraums ein Aktionsprodukt erworben haben.

    Sobald alle Pflichtfelder korrekt ausgefüllt sind, wird die Registrierung automatisch bestätigt. Der Teilnehmer erhält anschließend eine automatische E-Mail an die bei der Registrierung angegebene E-Mail-Adresse. Diese enthält den Zugangscode zur TLC-Vorteilsplattform sowie alle notwendigen Informationen zur Gültigkeit, zum Einlöseprozess und zu den Nutzungsbedingungen des Zugangscodes.

    Die über die Vorteilsplattform erstellten Gutscheine können bis einschließlich 31. Oktober 2025 beim ausgewählten Partner eingelöst werden. Das Hotelguthaben kann bis einschließlich 31. Oktober 2025 für eine Buchung auf der Buchungsplattform Travel Credits www.de-de.travelcredits.com verwendet werden.

    Sollten einzelne Partner saisonal abweichende Öffnungszeiten haben und ihren Standort vor dem 31.10.2025 schließen, wird dies in der Angebotsübersicht der Vorteilsplattform auf dem Gutschein vermerkt.

    Für das Hotelguthaben gilt: Maximal 20% der gesamten Buchungskosten können mit dem Guthaben verrechnet werden. Beispiel: Wenn die gesamten Buchungskosten 250 € betragen, können die vollen 50 € an Guthaben auf die Buchung angerechnet werden.

    Beispiel: Wenn die gesamten Buchungskosten 250 € betragen, können die vollen 50 € an Guthaben auf die Buchung angerechnet werden.

    WICHTIG:
    • • Anmeldungen auf der Aktionswebsite, die nicht innerhalb der Anmeldefrist erfolgen, führen zum Ausschluss der Teilnehmer von der Aktion.
    • • Die individuellen Gewinncodes können nur einmalig registriert werden und verlieren nach Abschluss der Registrierung ihre Gültigkeit.

    Die Sommererlebnis-Gutscheine haben keinen Barwert, sind nicht erstattungsfähig und nicht mit anderen Aktionen oder Rabatten des jeweiligen Partners kombinierbar. Eine Entschädigung jeglicher Art für dieses Angebot ist nicht möglich.

    Falsche Angaben, wie beispielsweise eine falsche E-Mail-Adresse, führen dazu, dass Teilnehmer ihren Zugangscode für die Vorteilsplattform nicht erhalten und ihre Teilnahme ungültig wird.

    Alle Informationen zur erfolgreichen Teilnahme an der Aktion finden Sie ausführlich im Bereich „Häufig gestellte Fragen“ auf der Aktionswebsite. Darüber hinaus steht Ihnen der Kundenservice von TLC Marketing für Fragen, Beschwerden und/oder Anmerkungen zu dieser Aktion per E-Mail unter celebrate-your-summer@tlcrewards.com von Montag bis Freitag von 10:00 bis 17:00 Uhr (außer an Feiertagen) zur Verfügung.

  • 6 DIAGEO, TLC Marketing und die Erlebnis-Partner behalten sich das Recht vor, Gutscheine im Falle von Betrug oder Missbrauch zu stornieren/abzulehnen.
  • 7 Für die Einlösung von Gutscheinen gelten ergänzend die AGB der Erlebnispartner, die vom Gutscheinempfänger zu beachten sind.
    TLC Marketing und DIAGEO können nicht für Probleme, Vorfälle oder die Qualität und Verfügbarkeit der von den Erlebnispartnern angebotenen Dienste verantwortlich gemacht werden.
    TLC Marketing und DIAGEO können in keiner Weise haftbar gemacht werden und sind nicht verpflichtet, dem Inhaber oder Empfänger des Gutscheins eine finanzielle Entschädigung zu zahlen, wenn:
    - die Unfähigkeit des Inhabers des Gutscheins, den Gutschein einzulösen,
    - Verletzungen oder Schäden, die der Gutscheinempfänger bei der Nutzung des Gutscheins erleidet.
  • 8 Verantwortlicher im Sinne des Art. 4 Abs. 1 Nr. 7 DSGVO für die Aktion ist der in Ziffer 1 dieser Teilnahmebedingungen benannte Veranstalter, also die DIAGEO Germany GmbH.

    Mit Ihrer Teilnahme an der Aktion erklären Sie sich als Teilnehmer gegenüber dem Veranstalter ausdrücklich damit einverstanden, dass dieser sowie alle für die Durchführung der Aktion hinzuzuziehenden Dritten die zum Zwecke der Durchführung und Abwicklung der Aktion erforderlichen personenbezogenen Daten verarbeiten dürfen. Sämtliche Daten werden nach Abschluss der Aktion umgehend gelöscht. Dies gilt nicht, sofern eine andere Rechtsgrundlage von Art. 6 DSGVO, insbesondere eine rechtliche Verpflichtung, der der Verantwortliche oder der Auftragsverarbeiter unterliegt (Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO), oder ein sonstiges berechtigtes Interesse (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO) vorliegt.

    Weitere Informationen zu den Datenschutzbestimmungen des Veranstalters finden Sie im Diageo Privacy Center .Als Teilnehmer haben Sie gegenüber dem Veranstalter und TLC als Auftragsverarbeiter folgende Rechte im Rahmen der jeweiligen Bestimmungen der DSGVO und des BDSG:

        • Auskunftsrecht der betroffenen Person (Art. 15 DSGVO)
        • Recht auf Berichtigung unrichtiger personenbezogener Daten des Teilnehmers (Art. 16 DSGVO)
        • Recht auf Löschung und Recht auf Vergessenwerden (Art. 17 DSGVO)
        • Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO)
        • Recht auf Datenübertragbarkeit (Art. 20 DSGVO)
        • Beschwerderecht bei einer Aufsichtsbehörde gemäß Art. 77 Abs. 1 DSGVO

    Über diese Ansprüche Ihrerseits wird Sie der Verantwortliche informieren.

    TLC fungiert für den Veranstalter als Auftragsverarbeiter im Sinne des Art. 4 Z 8 DSGVO. TLC verarbeitet die im Rahmen der Aktion an TLC übermittelten personenbezogenen Daten nicht für eigene Zwecke; der Veranstalter entscheidet allein über Erhebung, Art und Umfang der personenbezogenen Daten. Die an TLC übermittelten personenbezogenen Daten werden ausschließlich im Auftrag und auf Weisung des Veranstalters zur Durchführung der vorliegenden Aktion sowie zu den weiteren sich aus der Datenschutzerklärung des Veranstalters ergebenden Zwecken verarbeitet. Zwischen TLC und dem Veranstalter besteht ein Vertrag, der den Anforderungen des Art. 28 Abs. 3 DSGVO entspricht und auf Anfrage zur Verfügung gestellt werden kann.

    Datenschutzbeauftragter von DIAGEO ist:

    Data Screen Consult
    Gesellschaft für Unternehmensberatung mbH

    Arnd Harnischmacher

    Adresse: Kaiser-Friedrich-Promenade 111a, 61348 Bad Homburg

    E-Mail: harnischmacher@data-screen.de

    Tel.: 06172 / 684 3291
  • 9 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sollten einzelne der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
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